- Fall ist innerhalb des Zahlungsziels komplett zu zahlen
2. Liegt ein MDK-Prüffall vor:
- Fall ist bis Vorlage eines Gutachtens komplett zu zahlen. Ist dies nicht der FAll wird gemahnt.
3. Liegt ein Gutachten vor, welches eine Kürzung vorsieht:
- Unstrittiger Betrag ist komplett zu zahlen, ist dieser gezahlt wird der Restbetrag auch nicht angemahnt. Zahlt die Kasse auch den unstrittigen Betrag nicht, wird gemahnt. Nach Fallabschluß ist dann zu schauen ob der Restbetrag fällig wird oder die Rechnung nach unten korrigiert werden muss.