Mahnstop bei MDK Verfahren?

  • Hallo Zusammen,

    kurze Frage: Setzt Ihr bei § 275 SGB V MDK Verfahren bis zur Beendigung Mahnstops, auch im Hinblick auf lediglich geleistete Teilzahlungen?

    Wenn nicht, warum nicht?

    Vielen Dank!

  • Hallo Medicos


    Folgendes Vorgehensweise wird bei uns gelebt:


    1. "Normalfall" ohne MDK-Prüfung

    - Fall ist innerhalb des Zahlungsziels komplett zu zahlen


    2. Liegt ein MDK-Prüffall vor:

    - Fall ist bis Vorlage eines Gutachtens komplett zu zahlen. Ist dies nicht der FAll wird gemahnt.


    3. Liegt ein Gutachten vor, welches eine Kürzung vorsieht:

    - Unstrittiger Betrag ist komplett zu zahlen, ist dieser gezahlt wird der Restbetrag auch nicht angemahnt. Zahlt die Kasse auch den unstrittigen Betrag nicht, wird gemahnt.
    Nach Fallabschluß ist dann zu schauen ob der Restbetrag fällig wird oder die Rechnung nach unten korrigiert werden muss.

    Beste Grüße

    Thorsten Günther
    Bereichsleiter operatives Medizincontrolling
    RS S Röming und Schneider Strategie GmbH

    Einmal editiert, zuletzt von Th_Guenther (7. Januar 2014 um 15:29)