Liebe Kollegen,
ein Kostenträger bestreitet aktuelle die stationäre Notwendigkeit bei Aufnahme eines Patienten nach Alkoholintoxikation. Tatsächlich wird es hier schwierig von der grundsätzlichen BSG - Rechtsprechung ausgehend einen Behandlungsplan > 24 zu beschreiben. Im Regelfall werden die Patienten am Abend oder der Nacht aufgenommen, werden überwacht und verlassen nach oft nur kurzer Zeit - nicht selten gegen ärztlichen Rat - das Krankenhaus.
Andererseits gilt es auch immer wieder schläfrige / somnolente Patienten zu überwachen, die aktuell u.U. aspirationsgefährdet sind. - Ich spreche jetzt nicht von Patienten auf der Intensivstation, sondern solche, die auf der Aufnahmestation verbleibe, die in einem Kurzliegerbereich auch bettenführend ist.
Wie gehen die Kollegen mit diesen Fällen um? - Das BSG hat ja aktuell etwas Klarheit zum Thema Tagesfälle geschaffen, aber letztendlich bleiben hier noch immer Fragen offen.
Vielen Dank vorab für jede Rückmeldung.
Die Biene