Guten Tag,
muss mich nun auch mal mit einer Frage melden. Folgende Situation liegt vor:
Aufnahme 23.01.2014 11:43 Uhr Einweisung
Entlassung 24.01.2014 16:20 Uhr gegen ärztl. Rat
Aufnahme 24.01.2014 20:00 Uhr EW Notarzt
Verlegung 26.01.2014 16:56 Uhr Psychiatrie
Der Grouper verlangt hier einen Wiederkehrer aufgrund der selben Basis-DRG, soweit ja auch noch ok. Allerdings berechnet er den Wiederkehrerfall mit einer Aufenthaltsdauer von zwei Tagen. Laut unserer Meinung berechnet er den 24.01. nicht da er von einer Verlegung ausgeht, aber auf welcher Rechtsgrundlage? Wieso zählt die Aufnahme ins selbe Krankenhaus als Verlegung?
Im Fallpauschalenkatalog ist immer die Rede von einer Verlegung in ein anderes Krankenhaus.
Vielen Dank!
Gruß
Holger