9-700 auch für teilstationäre Patienten?

  • Hallo Forum,

    ich frage mich, ob die Formulierung bei 9-700 (Qualifiz. Entzugsbehandlung) "Ein Kode aus diesem Bereich ist für jeden _stationären_ Aufenthalt..."
    die teilstationären Fälle ein- oder ausschließt.

    Bei 9-60*z.B. findet sich die Formulierung "Ein Kode aus diesem Bereich ist sowohl für die voll- als auch die teilstationäre Behandlung..."
    Hier wird zwischen voll- und teilstationär unterschieden.

    Viele Grüße - NV

  • Hallo NuxVomica,

    meines Erachtens gibt es drei Gründe, die dagegen sprechen, die 9-700 im Rahmen einer teilstationären Behandlung zu kodieren:

    1. Hinweistext zum OPS 9-700: "Ein Kode aus diesem Bereich ist für jeden stationären Aufenthalt nur einmal anzugeben, (...)"

    2. Erstes Mindestmerkmal der Entzugsbehandlung laut OPS-Klassifikation: somatischer Entzug

    3. Keine Differenzierung der PEPP TA02Z in der teilstationären Behandlung von Abhängigkeitserkrankungen (im Gegensatz zu der PEPP PA02 in der die Durchführung der spezifischen qualifizierten Entzugsbehandlung in die PEPP PA02C führt)

    Beste Grüße
    Melete

  • Hallo zusammen,

    für die Erwachsenenpsychiatrie würde ich das auch so sehen. Wie ist es aber mit der Intensivbehandlung in der Kinder- und Jugendpsychiatrie?
    In der Beschreibung des OPS (9-67) steht als einziger Hinweis dazu "Ein Kode aus diesem Bereich ist für die Behandlung von Patienten anzuwenden, die bei stationärer Aufnahme das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben ".
    Im PEPP Definitionshandbuch sind die OPS Kodes der Intensivbehandlung aber auch für den teilstationären Bereich angegeben?
    Inhaltlich halte ich eine teilstationäre Intensivbehandlung anders als bei Erwachsenen für möglich.

    Grüße, helmutwg