Hallo liebes Forum,
hier mal wieder etwas tolles von der grössten deutschen KK.
In einem Fall hatten wir die DRG A13B kodiert mit den OPS 5-340.0 und 5-372.2 da bei der Patientin notfallmäßig die Anlage einer subxiphoidalen Perikarddrainage bei Perikarderguss und eine Linksanterolaterale Thorakotomie, Perikardfensterung sowie Anlage einer linkspleuralen Bülow-Drainage nötig war.
....In Rückenlage und Intubationsnarkose Desinfektion und steriles Abdecken der links anterioren Thoraxwand, Hautschnitt über dem 6. ICR, Durchtrennung der Thoraxwandmuskulatur, Eingehen intercostal unter Eröffnen der Pleura parietalis. Anbringen eines Thoraxwandspreizers, Retraktion des Lungenunterlappens, Stichinzision des Perikard auf Höhe der Herzspitze, scharfes Längserweitern der Inzision, über die sich frisch blutig venösen Blut entleert. ....
Jetzt sagt die Kasse, das wir ja keine Herzchirurgie haben und deshlab diese OPS nicht erbringen dürfen, die Kasse will die OPS streichen und dann die A13G bezahlen.
Das sehe ich anders, da es sich hier ja um einen Notfall handelt und wir die DRG A13 ja verhandelt haben oder?
Für eine Rückmeldung wäre ich sehr dankbar.