Hallo miteinander,
habe hier in dem Zusammenhang mit der knöchernen Bankert Läsion, was wir seit Jahren im Haus versorgen, nun die Mitteilung einer KK erhalten, dass dies im
Verletzungsartenverzeichnis dem Punkt 7.4 (S) Brüche des Schulterblattes mit und ohne Gelenkbeteiligung bei gegebener oder abzuklärender Operationsnotwendigkeit
zuzuordnen ist und damit nur in Einrichtungen mit der Zuordnung zum SAV zulässig sei. Dazu gehören wir nicht.
Formal ist es eine Fraktur des Schulterblatts. Allerdings ist der Eingriff ja nicht viel anders als bei der nicht knöcherne Läsion mit Abriß "nur" des Labrum glenoidale.
Wie sehen unsere Unfallchirurgen den Sachverhalt?