Hallo,
mich würden mal ein paar Kommentare, Meinungen und Erfahrungen zu folgender Problematik interessieren. Es geht um die (Nicht-)Erforderlichkeit prä-operativer KH-Tage und der damit zusammenhängenden Kürzung bei Unterschreiten der uGVWD. Und zwar speziell bei langfristig geplanten (nicht akuten) Eingriffen.
Bereits 2009 hat das BSG (Az: B 1 KR 24/08 R) klargestellt:
- bei elektiver Untersuchingsindikation sind die prästationären diagnostischen Möglichkeiten auszuschöpfen, so dass die Untersuchung am Aufnahmetag erfolgen kann
- weder die Notwendigkeit, den Patienten 24h vor dem Eingriff aufzuklären, noch weite vom Patienten zurückzulegende Wegstrecken rechtfertigen stationäre Tage ("sind keine medizinischen Erfordernisse")
- der Einschätzung des KH-Arztes zur medizinischen Notwendigkeit kommt bei der gerichtlichen Überprüfung kein Vorrang zu
Einerseits finde ich das ja sehr eindeutig, aber andererseits sieht die Abrechnungspraxis für mich als Patient (Selbstzahler/PKV) anders aus: das KH will die Abrechnung nicht entsprechend korrigieren. Und die Abrechnung stationärer KH-Leistungen erfolgt doch wohl grundsätzlich nach den gleichen Grundsätzen, egal ob GKV oder Selbstzahler/GKV?
Ist das BSG-Urteil überhaupt noch "aktuell" oder wurde das durch zwischenzeitliche Gesetzesänderungen überholt?
Und wenn das Urteil vom rechtlichen Aspekt noch aktuell ist, wovon ich eigentlich ausgehe, welche Konsequenzen hat das für und in der Praxis? Ich meine: kennt man die Rechtslage und versucht sich daran zu halten und es entsprechend umzusetzen oder spielen da ganz andere Faktoren eine Rolle?