Liebes Forum,
Der Patient hat ein bekanntes Hautmelanom (OP 2009) und vor 4 Wochen wurden inguinal bei Lymphknotenschwellung Lymphknoten entfernt. Das Ergebnis der Histo bestätigt den Verdacht der Lymphknotenmetastasen. Jetzt kommt der Patient erneut wegen einer inguinalen Lymphknotenschwellung und in Kenntnis der Vorgeschichte erfolgt eine radikale inguinale Lymphadenektomie (12 Knoten). Der Pathologe diagnostiziert keine Metastasen, lediglich ein Fadengranulom.
Welche HD ist hier abzurechnen ?
1.Melanom lt. DKR 0201l, denn ohne die Vorgeschichte hätte man hier nicht radikal ausgeräumt
2.Lymphknotenmetastase da es sich hier speziell um die Behandlung der Metastasen handelt, auch wenn im aktuellen Präparat kein Nachweis vorliegt
3.Fadengranulom bei VD. auf weitere Metastasen aber derzeit lediglich ein Fadengranulom befundet
4.Lymphknotenschwellung als Symptom bei bekannten zugrunde liegenden Erkrankungen