Wie Richter nebenbei Kasse machen

    • Offizieller Beitrag


    „Das juristische Prekariat sitzt hingegen am Bundesverwaltungsgericht in Leipzig, wo Richter sich mit durchschnittlich 3.500 Euro Zusatzeinnahmen pro Jahr begnügen müssen. Lukrativer sind da schon die durchschnittlichen Nebenverdienste am Bundessozialgericht (10.100 Euro), Bundesgerichtshof (10.500 Euro) oder am Bundesarbeitsgericht (16.400 Euro). 

    … 

    Denn: „Bei der überwiegenden Zahl der Nebentätigkeiten handelt es sich um schriftstellerische, wissenschaftliche oder Vortragstätigkeiten.“ Kein Wort dazu, dass gerade Letztere ein Quell von Interessenkonflikten sein können.“ 

    http://www.handelsblatt.com/finanzen/recht…en/9711618.html


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    Gruß
    E Rembs

  • der allseits beliebte Herr Hambüchen vom 3. Senat tritt doch auch ständig auf Tagungen der Kodierer auf - denke nicht dass er das kostenlos macht... :P
    Ein Bundesrichter bekommt R6 bzw R8 sprich ca. € 8700-9600/Monat, da erscheint mir ein kumulierter Nebenverdienst von einem Monatsgehalt im Jahr kaum geeignet, die Unabhängigkeit zu gefährden. Insbesondere wenn man dies mit den Honoraren vergleicht, die unsere werten Politiker und Konzernlenker nebenbei einstreichen...
    Nebentätigkeiten wie Vorträge oder wissenschaftliche Arbeiten der Bundesrichter sind zudem in § 100 BBG als nicht genehmigungspflichtig festgelegt. Es dürfte daher schwierig werden, dies generell zu verbieten. Soweit ein Richter in seinen öffentlichen Äußerungen die notwendige Neutralität vermissen lässt, bleibt immer noch die Möglichkeit wegen Verletzung von § 39 DRiG dienstrechtliche Konsequenzen zu ziehen. In der Praxis habe ich jedoch Richter bislang immer als eher zurückhaltende Vortragende erlebt, die keineswegs den Verdacht einer Unvoreingenommenheit aufkommen ließen...