Hallo zusammen,
in der Abrechnung wird zu einem Fall 2x eine NUB-Leistung (= Stent-Grafts gecovert) abgerechnet. Die Krankenkasse moniert, dass der Zuschlag Erlösausgleich §5(4)KHEntG für beide Zusatzentgelte berechnet wird.
Ist die Krankenkasse im Recht?
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Vielen Dank und freundlichen Gruß
von Uta Ferlemann