Hallo zusammen,
wir diskutieren gerade die Frage, ob bei einem Qualifiziertem
Entzug die Hauptdiagnose zwingend aus dem Bereich F10-F19 kommen muss.
Beispiel:
Depression als Aufnahmegrund, als Nebendiagnose wird aber auch eine
Alkoholabhängigkeit behandelt und der QE durchgeführt.
Anschließend weiter mit Komplexbehandlung.
Der OPS macht da keine Vorgaben.
Wo steht die Lösung?
Gruß Linse