Liebe Forumsmitglieder,
kommt es in Ihren Häusern auch vor, dass der MDK bei Patienten mit chirurgisch zu behandelnden Herzerkrankungen (Klappenvitien, Aortenaneurysmata, stabile KHK) allenfalls die davor notwendige Invasivdiagnostik/Koronarangiographie mit 1 Belegungstag akzeptiert (und manchmal nicht mal das), den präOP erforderlichen ganzen Rest an Funktionsdiagnostik (je nach Erkrankung: CT, MRT, Echo/TEE, Lungenfunktion, usw) dagegen als ambulantes Potential oder alles an ein und dem selben Tag durchführbar wertet? Ohne jetzt eine theoretische Diskussion lostreten zu wollen, dass man für sich gesehen ein CT oder andere der o.g. Untersuchungen selbstverständlich prinzipiell auch ambulant durchführen kann, würde mich interessieren, wie Sie das in praxi handhaben - sowohl was die konkrete Durchführung betrifft als auch die Argumentation beim Vorwurf der sek. Fehlbelegung (falls Sie es doch stationär erbringen).
Meist will man ja eine valide, zeitnahe und qualitativ hochwertige Begleitdiagnostik mit welcher man den Patientenfall dann dem Chirurgen vorstellt. Schließlich "haftet" man ja auch irgendwie für die Indikationsstellung, den Ausschluss von Kontraindikationen und die Risikobewertung. Da die meisten Krankenhäuser keine eigene Ermächtigung z.B. für ambulante nichtinvasive kardiologische Bildgebung haben und diese daher nur auf Zuweisung eines niedergelassenen Facharztes abrechnen können wäre die Erwartung der Kostenträger wohl, das das KH - sofern es z.B. ein TEE vor Klappenersatz selbst durchführen möchte - dies "für umme" macht. Alternativ könnte man die Patienten ja den Funktionsdiagnostik-Parcours auch bei den niedergelassenen Kollegen Fachärzten durchlaufen lassen; die Wartezeit für einen Termin beim Kardiologen liegen in unserem Umkreis bei mind. 6 Monaten.
Freue mich und bin gespannt auf Ihre Erfahrungen mit dieser Thematik.
Beste Grüße