Abklärungsuntersuchung und CT (Rechtslage in Nordrhein - Westfalen)

  • Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

    in NRW gibt es gem. dem fortwirkenden Landesvertrag nach § 112 Abs. 2 Nr. 1 SGB V die Möglichkeit der Abklärungsuntersuchung. Die Anlage 1 benennt die Abrechnungsregelungen zur Abklärungsuntersuchung (§ 2 Abs. 3 und 4).

    Ist neben der Abklärungsuntersuchung bei Notfallpatienten ( somit ohne Vorliegen einer Verordnung für Krankenhausbehandlung) die Pauschale für Großgeräte abrechenbar?

    Viele Grüße

    Stephan Wegmann

  • Hallo Stephan,

    ich denke ja.

    In der Anlage 1 wird immer "gem. §115a SGB V" geschrieben.

    Zudem ist der Landesvertag erst nach der Gemeinsamen Empfehlung für die Abrechnung vor- und nachstationärer Leistungen in Kraft getreten.

    Wer sagt denn, dass es nicht geht und mit welcher Begründung?

    Gruß

    Sven Lindenau