Patientin mit Plazenta increta erhielt postpartal bei Gerinnungsstörung mit verstärkter Nachblutung Fibrinogen. Unstrittig ist, dass eine behandelte Gerinnungsstörung vorliegt. Wir haben die O67.0 (intrapartale Blutung bei Gerinnungsstörung) plus D68.4 (erworbener Mangel an Gerinnungsfaktoren) kodiert, gemäß der DKR1510m parallel zu der dort angegeben Kodiervorschrift für Dm, Harnwgsinfekte und Anämie in der Schwangerschaft.
Unter D68 findet sich ein Excl. für die O-Diagnosen. Hat diese Vorschrift Vorrang? Klar, wie sich der MDK positioniert hat...die abrechnungsrelevante D68.4 sei nicht zulässig.
in der Hoffnung, dass die Frage noch nicht zu oft gestellt wurde, S.Peter