Intrapartale Blutung mit Gerinnungsstörung: D68.4 plus O67.0 ?

  • Patientin mit Plazenta increta erhielt postpartal bei Gerinnungsstörung mit verstärkter Nachblutung Fibrinogen. Unstrittig ist, dass eine behandelte Gerinnungsstörung vorliegt. Wir haben die O67.0 (intrapartale Blutung bei Gerinnungsstörung) plus D68.4 (erworbener Mangel an Gerinnungsfaktoren) kodiert, gemäß der DKR1510m parallel zu der dort angegeben Kodiervorschrift für Dm, Harnwgsinfekte und Anämie in der Schwangerschaft.
    Unter D68 findet sich ein Excl. für die O-Diagnosen. Hat diese Vorschrift Vorrang? Klar, wie sich der MDK positioniert hat...die abrechnungsrelevante D68.4 sei nicht zulässig.

    in der Hoffnung, dass die Frage noch nicht zu oft gestellt wurde, S.Peter

  • Hallo,
    die Regel ist, dass die O-Kodes zu verwenden sind. Mit Ausnahme des Diab mell und des Harnwegsinfektes.

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Hallo,
    nach Ihrer Beschreibung wäre wahrscheinlich O72.3 korrekt (nicht O67.0), es kommt aber wohl das Gleiche raus.
    Gruß
    GenS