amb. VAC-Wechsel

  • Hallo zusammen,

    kann mir hier jemand evt. bei ambulanter VAC-Behandlung weiterhelfen? Diese existiert ja eigentlich nicht. :( Wie werden solche am besten gehandhabt?


    VG

  • Hallo,

    wie ambulant? Im KH?

    Dann gilt:


    - Die Erforderlichkeit der nachstationären Versorgung des Patienten muss gegenüber der Krankenkasse begründet werden
    - Fehlt es an einer solchen Begründung, tritt mangels formal ordnungsgemäßer Abrechnung bereits die Fälligkeit der abgerechneten Forderung nicht ein

    - Daher beginnt auch die Frist des § 275 Abs. 1c Satz 2 SGB V nicht zu laufen


    - Erbringt ein Krankenhaus nachstationäre Leistungen gemäß § 115a SGB V, obwohl die Nachsorge auch ambulant hätte
    erfolgen können und kann die Erforderlichkeit der nachstationären Leistung nicht begründet werden, hat das Krankenhausnach der Rechtsprechung des BSG keinen Vergütungsanspruch

    Ansonsten muss die VAC- therapie im ambulanten bereich (PD- Verordnung Behandlungspflege vorher bei der Kasse genehmigt sein, i.d.R. stellt Antrag die VAC Firma)

    siehe auch: http://www.kci-medical.de/DE-GER/kostenerstattung

    MfG

    a_t

  • Ambulant im KH.

    Die Patientin will nach der langen Zeit im Krankenhaus die Behandlung amb. weiterführen und würde 2x in der Woche zum VAC-Wechsel (im OP) kommen. Als AOP ist dies nicht möglich weil kein OPS im AOP-Katolog vorhanden ist. Und als KV-Fall auch nicht, da gibt's keine EBM-Ziffer um die Leistung abzurechnen.

    Und immer stationär jeden einzelnen Tag abrechnen geht ja auch nicht?! Oder darf man das in diesem Fall da es keine Abrechnungsmöglichkeit gibt?

  • Hallo,

    das der VAC Wechsel im OP, also mit Anästhesie erfolgen muss steht dann wohl ausser Frage.

    Persönlich würde ich zum Telefon greifen und mit der Kasse telefonieren, wahrscheinlich das einfachste (sollen die doch Begutachten lassen in welcher Form Notwendigkeit besteht :wacko: ). Ansonsten evtl. vorgehen nach §2 Abs. 4 der FPV, oder die Pat. immer 2-3 Tage beurlauben :D (das wird dann aber für die Klinik sehr unrentabel ;( ).

    Evtl. haben andere bessere Vorschläge. Wäre schön zu erfahren wie es letztendlich gelaufen ist! :thumbup:

    MfG

    a_t

  • Hallo,
    mit der Kasse telefonieren und mit dieser eine Absprache treffen, wie am besten zu verfahren sei.

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Aaaaaaaaaaaaaaalso, der Anruf bei der Kasse erschien mir auch am sinnvollsten. Hab ich auch gemacht und wir haben uns darauf geeinigt, das wir die Patientin nachstationär (auf 30 Tage verlängert) führen dürfen, die Patientin bringt alles was an Material benötigt wird selbst mit (wird ihr von KCI gestellt) und KCI stellt die Materialkosten, Miete Pumpe, etc. selbst der Kasse in Rechnung. Wäre wahrscheinlich trotzdem ein "Draufzahlgschäft" gewesen, aber besser als nix! :P

    Jetzt das große Aber:

    Es kam ein Anruf von der Geschäftsführung was mir einfällt mit der Kasse Verträge auszuhandeln, ich überschreite meine Kompetenzen und hätte dem Haus viel Geld gekostet. Naja, ich muss es jetzt anders machen, aber wie das traue ich mich nicht zu schreiben. Denn ich bin der Ansicht, dass das der absolute Schwachsinn ist und voll nach hinten losgehen wird. :thumbdown:

  • Hallo,
    also das nächste mal nicht die Kasse sondern die Geschäftsführung anrufen. Warum einfach, wenn es auch kompliziert geht.

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch

  • Endlich kann ich antworten:

    So wie ich es mir gedacht habe, so ist es auch gekommen. Die Kasse zahlt nur den 1. Aufenthalt und hätte uns danach die NST-Behandlung länger gezahlt. Aber da die ich jeden einezelnen Tag als stationär anlegen sollte (Patientin ging meistens so nach 3/4 Stunden), hat die Kasse auf stur geschaltet und alle stationären Fälle nicht anerkannt. Es war jetzt auch in der MDK-Begehung dabei und auch hier kam es so: alle Fälle auf ambulant umsetzten.

    tja, musste ja so kommen.

    :)