Hallöchen, ich habe da mal eine Frage. Wahrscheinlich stehe ich nur im Moment ein bisschen auf dem Schlauch.
Ich habe eine Anfrage bezüglich eines Schadenersatzanspruches von einer Versicherung vorliegen. Diese fordert die Bearbeitung einzelner Fragen (Arztbrief) an. Kann ich diese Leistung gegenüber der Versicherung abrechnen? Wenn ja, nach GOÄ?
Danke für die Hilfe.