Hallo!
Im SGB-V-Änderungsgesetz ist nun die Rede davon, das
"Krankenhäuser, deren Leistungen insgesamt aus medizinischen Gründen oder wegen einer Häufung von schwerkranken Patienten mit dem Fallpauschalenkatalog nicht abgebildet werden können, von der Veränderungsrate von Null ausgenommen werden können". (Bundesratsdrucksache 252/03)
Hat jemand zu dieem Thema schon etwas mehr gehört oder gar schon den Versuch unternommen, mit den eigenen Kostenträgern diese Ausnahme zu verhandeln? Oder gibt es sogar schon abgeschlossene Vereinbarungen auf dieser Basis?
Viele Grüße,
Niko