Hallo zusammen,
bei uns (Psychiatrie, BPflV)) werden gelegentlich Patienten aus der Tagesklinik direkt in die stationäre Behandlung übernommen.
D.h., ein Pat. war vormittags in der Tagesklinik, dekompensiert dort und wird am selben Tag stationär aufgenommen.
Wie ist mit dem "Wechseltag" zu verfahren?
Klar ist, er kann nicht zweimal abgerechnet werden.
Aus ökonomischer Sicht sollte er als vollstationärer Tag abgerechnet werden.
Wird dann als Aufnahmezeitpunkt für den vollstationären Fall der Beginn der teilstationären Behandlung eingesetzt?
Werden evtl. teilstationär erbrachte Leistungen an diesem Tag dem vollstationären Fall zugeordnet?
Gibt es für diese Konstellation einschlägige Regelungen oder Vorschriften?
Vielen Dank - NV