Rückverlegung

  • Hallo Zusammen!

    Ich habe eine Frage zur Fallzusammenführung bei Rückverlegung:

    Pat. am 15.07. bei uns aufgenommen (DRG I30Z, Part. O) und am 18.07. wegen kardialer Probleme in ein anderes KH verlegt.

    Am 30.07. wieder bei uns aufgenommen (DRG I71B, Part. M) und am 4.8. entlassen.

    Muss ich unsere beiden Aufenthalte zusammenführen.

    Vielen Dank miaucazo!

  • Hallo, miaucazo.

    Ist die Wiederaufnahme aus dem gleichen Krankenhaus, in das verlegt wurde? Dann in jedem Fall als Rückverlegung innerhalb von 30 Tagen.Ein Partitionswechsel liegt m.E. formal nicht vor (das wäre von M auf O; hier aber von O auf M). Insofern aus diesem Grund heraus keine Zusammenlegung nötig.


    Mit lieben Gruß von der sonnig-wolkenverhangenen Ostsee


    Alex

  • Hallo Miaucazo, Hallo Alex

    Es handelt sich auf jeden Fall um eine Rückverlegung, da er beim ersten Aufenthalt in ein externes KH verlgt wurde und im zweiten Fall, bei dem die Aufnahme <30Tage nach Entlassung erfolgte, wieder aus einem externen KH erfolgte. Es spielt dabei keine Rolle ob die Abfolge KH A-> KH B -> KH A oder KH A -> KH B-> KH C -> KH A ist.

    s. auch: http://www.g-drg.de/cms/G-DRG-Syst…usammenfuehrung

    Viele Grüße

  • Mohltiedt :)

    Hm...wenn ich den Patienten von mir in Haus B verlege, er dort entlassen wird, und wegen anderer Problematik wieder zu mir kommt, ist das eine WA? Habe ich an dem Kasus Einzelheiten verpeilt? Oder ging es tatsächlich um die Rückverlegung aus Haus B zurück zu mir?

    lg

    Alex