Aufnahmezeitpunkt festgelegt durch aufnehmende Klinik

  • Liebe Kollegen,

    kennt jemand von Ihnen aktuelle Rechtsprechung zur folgenden Konstellation:

    Pat. wird initial im Krankenhaus A versorgt. Im Verlauf stellt sich heraus, das aufgrund verschiedener Faktoren eine weitere Behandlung im Krankenaus B indiziert ist. Da keine Notfallsituation vorliegt, wird der Übernahmezeitpunkt durch Krankenhaus B vorgegeben. Durch die verzögerte Übernahme wird z.B. die OGVD überschritten.

    Kostenträger verlangt Verweildauerkürzung (OGVD - Streichung bzw. MVD - Unterschreitung).

    Vorausgesetzt wird in der o.g. genannten Fallkonstellation, das durchgehend die Behandlungsbedürftigkeit mit den Mitteln eines Krankenhauses bestand.

    Viele Grüße

  • Hallo,
    wichtig ist in diesen Fällen immer, dass dokumentiert wurde, weshalb die Übernahme sich verzögerte (Kapazitätsprobleme, kein verfügbarer Transport, etc.) und ob Ihrerseits ggf. mögliche und zumutbare Alternativkliniken angefragt wurden. Leider neigen die SG dazu, organisatorisch bedingte Liegezeiten zu kürzen, wenn das KH nicht nachweisen kann, dass eben keine zumutbare frühere Versorgung möglich war. Hatte schon Fälle in denen die Kasse Verlegungen über 200km forderte, wo man dann allerdings schön mit der Risikoabwägung zu Gunsten des Patienten argumentieren konnte...
    MfG

  • Hallo,
    das BSG (Beschluss großer Senat) sagt hierzu, dass dies nicht Aufgabe der Kasse sei. Warten auf Reha-Platz ist ja auch kein Argument (mehr). Manche kassen nutzen das aus und vergeben Kostenübernahmen bei Reha-Fällen nach Ablauf der oGVD und schicken dann den MDK. Wenn Sie hier vorher keine Klärung mit der Kasse herbeigeführt haben (Casemanagement!), haben Sie auch hier bei der derzeitigen Rechtsprechung des BSG schlechte Karten.

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch