Liebe Kollegen,
kennt jemand von Ihnen aktuelle Rechtsprechung zur folgenden Konstellation:
Pat. wird initial im Krankenhaus A versorgt. Im Verlauf stellt sich heraus, das aufgrund verschiedener Faktoren eine weitere Behandlung im Krankenaus B indiziert ist. Da keine Notfallsituation vorliegt, wird der Übernahmezeitpunkt durch Krankenhaus B vorgegeben. Durch die verzögerte Übernahme wird z.B. die OGVD überschritten.
Kostenträger verlangt Verweildauerkürzung (OGVD - Streichung bzw. MVD - Unterschreitung).
Vorausgesetzt wird in der o.g. genannten Fallkonstellation, das durchgehend die Behandlungsbedürftigkeit mit den Mitteln eines Krankenhauses bestand.
Viele Grüße