Ein Patient bei wurde planmäßig laparoskopisch operiert. Interoperativ zeigte sich eine starke Blutung aus dem Leberbett, die laparoskopisch nicht beherrscht werden konnte. Es erfolgte zunächst die rein laparoskopische Cholezystektomie, anschließend konnte die Blutung mit den üblichen Maßnahmen nicht zum Stillstand gebracht werden. Daher erfolgte eine Laparotomie über Rippenbogenrandschnitt. Hier fand sich eine noch persistierende Blutung aus einer abberant laufenden Lebervene im Gallenblasenbett. Die Blutung musste umstochen werden, die Beamerkoagulation war nicht ausreichend.
Ich habe die laparoskopische Cholezystektomie kodiert und zusätzlich die 5-505.0. (Naht und blutstillende Umstechung der Leber) Der MDK ist nun der Meinung dass diese OPS bereits in 5-511.11 enthalten ist da hier auch blutstillende Maßnahme enthalten sind. Meiner Meinung nach geht aber eine Laparotomie rein zur Blutstillung nach erfolgreicher laparoskopischer Cholezystektomie über die im OPS enthaltenen "blutstillenden Maßnahmen" hinaus. Der MDK ist der Meinung dass die 5-511.12 (Umstieg) die korrekte OPS sei.
Wie seht Ihr dass. Lohnt sich evtl. eine Klage oder sehe ich den Fall falsch und hat der MDK recht (gibt´s ja auch)
Vielen Dank
F.J. Reuter