Kriseninterventionelle Behandlung (OPS 9-641)

  • Hallo,

    ich habe mal eine Frage zur kriseninterventionellen Behandlung. Die Krisenintervention wird erst ab 1 h berücksichtigt. Wenn ein Arzt sich aufgrund einer psychischen Krise nun 50 Minuten mit dem Patienten beschäftigt, wird kein Zusatzkode ausgelöst. In der Beschreibung des Kodes steht, dass diese Zeit nicht für die Berechnung der Therapieeinheiten der Primärkodes (9-60 bis 9-63) oder anderer Zusatzkodes (9-640) angerechnet werden kann. Können die 50 Minuten dann also nicht als Therapieeinheiten kodiert werden?

    Vielen Dank und freundliche Grüße

    BIMEDI

  • Hallo Bimedi,

    da der Code für die kriseninterventionelle Behandlung nicht angewendet werden kann (wg. der Zeit), besteht die Möglichkeit, für die Behandlung zwei TE´s anzugeben. Voraussetzung ist wie immer die entsprechende Dokumentation.
    Man darf nicht zusätzlich zum Zusatzcode die TEs noch einmal abrechnen. Wenn aber die Mindestanforderungen dafür nicht erfüllt sind, ist das natürlich ok.

    Viele Grüße
    Famico

    Einmal editiert, zuletzt von Famico (10. Dezember 2014 um 11:49)

  • Hallo BIMEDI,

    die 50 Minuten können nicht als kriseninterventionelle Behandlung und gleichzeitig mit Therapieeinheiten kodiert werden.
    Wenn der Arzt sich die 50 Minuten zusammenhängend mit dem Patienten beschäftigte, dann könnte die Zeit mit Therapieeinheiten erfasst werden (z.B. im Aufwand vergleichbares Verfahren zum supportiven Gespräch).

    Viele Grüße,

    TWaK

  • Super vielen Dank! Ab 2015 wird der Code ja erst ab 3 h relevant. Sollte man die vorherigen Zeiten dann auch als Therapieeinheiten ableiten lassen? Zum Beispiel, wenn ein Arzt/Psychologe den Patienten 1,5 h betreut? Ansonsten wird der Code zwar ausgelöst, hat aber insgesamt ja keine Erlösrelevanz.

    Viele Grüße

    Bimedi