Hallo,
ich habe mal eine Frage zur kriseninterventionellen Behandlung. Die Krisenintervention wird erst ab 1 h berücksichtigt. Wenn ein Arzt sich aufgrund einer psychischen Krise nun 50 Minuten mit dem Patienten beschäftigt, wird kein Zusatzkode ausgelöst. In der Beschreibung des Kodes steht, dass diese Zeit nicht für die Berechnung der Therapieeinheiten der Primärkodes (9-60 bis 9-63) oder anderer Zusatzkodes (9-640) angerechnet werden kann. Können die 50 Minuten dann also nicht als Therapieeinheiten kodiert werden?
Vielen Dank und freundliche Grüße
BIMEDI