Der Befund Inkontinenz ist von klinischer Bedeutung, wenn • die Inkontinenz nicht als im Rahmen einer Behandlung „normal“ angesehen werden kann (z.B. nach bestimmten Operationen und bei bestimmten Zuständen).
Bei Anus praeter ist die Inkontinenz aber meiner Ansicht nach als normal anzusehen und wird nicht mit R15 kodiert. Sie können aber die Versorgung der Anus praeter kodieren mit Z43.3 Versorgung eines Kolostomas oder wenn kein Versorgungs- Überwachungsaufwand besteht Z93.3 Vorhandensein eines Kolostomas