Anus praeter = Stuhlinkontinent??

  • Hallo Herr Schroeder,

    Zitat DKR §1804a Inkontinenz

    Der Befund Inkontinenz ist von klinischer Bedeutung, wenn
    • die Inkontinenz nicht als im Rahmen einer Behandlung „normal“ angesehen werden kann (z.B. nach bestimmten Operationen und bei bestimmten Zuständen).

    Bei Anus praeter ist die Inkontinenz aber meiner Ansicht nach als normal anzusehen und wird nicht mit R15 kodiert.
    Sie können aber die Versorgung der Anus praeter kodieren mit
    Z43.3 Versorgung eines Kolostomas
    oder wenn kein Versorgungs- Überwachungsaufwand besteht
    Z93.3 Vorhandensein eines Kolostomas

    MfG
    Michael Graf

    Viele Grüße
    M. Graf