Hallo Forum,
wir haben eine 1 Tages DRG I68E (Lumboischalgie) abgerechnet, 3 Tage später erneute Aufnahme mit DRG I68 D (wieder Lumboischalgie). Formal kann ich Fälle nicht zusammenführen, da bei der I68E (Tages DRG) keine OGVWD genannt wird. Somit sind für mich beide Fälle einzeln abzurechnen.
Wie wird dies in anderen Kliniken gehandhabt?
Gruß
Tao