8-981.- Neurologische Komplexbehandlung des akuten Schlaganfalls => Kooperationspartner – schriftliche Vereinbarung notwendig?
Hallo zusammen,
im Rahmen des OPS 8-981.- „ Neurologische Komplexbehandlung des akuten Schlaganfalls“ stellt sich mir eine Frage. Muss es eine schriftliche
Kooperationsvereinbarung geben? Oder ist es ausreichend wenn die Kooperation „gelebte Praxis“ ist bzw. mündlich vereinbart wurde?
Anbei die Textpassage: Im Falle eines externen Kooperationspartners darf die Transportentfernung (Zeit zwischen Rettungstransportbeginn und Rettungstransportende) nicht mehr als eine halbe Stunde betragen. Das Strukturmerkmal ist erfüllt, wenn die halbstündige Transportentfernung unter Verwendung des schnellstmöglichen Transportmittels (z.B. Hubschrauber) grundsätzlich erfüllbar ist.
Ich hoffe Sie können mir weiterhelfen. Vielen Dank und ein schönes Restjahr.
Mit freundlichen Grüßen
MedCo-Smutje