Hallo zusammen und ein gutes neues Jahr!
Die PEPP-V lässt sich über ihren Gültigkeitsbereich leider nicht aus. Gilt sie grundsätzlich nur für PEPP-Häuser?
Konkret wurde mir die Frage gestellt, ob jetzt nur in PEPP-Häusern oder in allen psychiatrischen Einrichtungen der Entlassungstag als Behandlungstag gilt.
Viele Grüße
NV