Hallo,
gilt der Ausschluss der Fallzusammenlegung bei Aufnahme in zwei verschiedenen Jahren auch für den Fall vorstationäre Behandlung in 2014 stationäre Aufnahme in 2015?
Gruß
Herzchen
stationär nach vorstationär über den Jahreswechsel
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Herzchen -
30. Januar 2015 um 12:32 -
Erledigt
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Hallo!
Nein!
Die vorstationäre Behandlung hat ja nichts mit der Fallzusammenführung (§§ 2 bzw. 3 FPV) zu tun. Die Nichtabrechnung eines vorstationären Aufenthaltes bei nachfolgender Abrechnung einer Fallpauschale ergibt sich aus §8 Abs. 2 Nr. 3 KHEntgG. Einziges Problem (für manchen KIS-Hersteller) könnte sein, dass die vollstationäre Aufnahme im neuen Jahr liegt und für diesen Fall auch die Klassifikationen des neuen Jahres gelten (§1 Abs. 1 FPV), obwohl der vorstationäre Tag noch im alten Jahr war.
Gruß