stationär nach vorstationär über den Jahreswechsel

  • Hallo,
    gilt der Ausschluss der Fallzusammenlegung bei Aufnahme in zwei verschiedenen Jahren auch für den Fall vorstationäre Behandlung in 2014 stationäre Aufnahme in 2015?
    Gruß
    Herzchen

  • Hallo!

    Nein!

    Die vorstationäre Behandlung hat ja nichts mit der Fallzusammenführung (§§ 2 bzw. 3 FPV) zu tun. Die Nichtabrechnung eines vorstationären Aufenthaltes bei nachfolgender Abrechnung einer Fallpauschale ergibt sich aus §8 Abs. 2 Nr. 3 KHEntgG. Einziges Problem (für manchen KIS-Hersteller) könnte sein, dass die vollstationäre Aufnahme im neuen Jahr liegt und für diesen Fall auch die Klassifikationen des neuen Jahres gelten (§1 Abs. 1 FPV), obwohl der vorstationäre Tag noch im alten Jahr war.

    Gruß