Verlegungsabschläge bei VWD <24 h in Krankenhaus B

  • Hallo zusammen,

    ich habe eine Frage bezüglich Verlegungsabschlägen.

    Wir verlegten eine Patientin in ein anderes Krankenhaus, nachdem Diagnostik und Therapie unseres Fachbereiches (Kardiologie) abgeschlossen war, zur Thyreoidektomie in ein anderes Krankenhaus. Da wir die mittlere Verweildauer nicht eingehalten haben, schlugen 3 Verlegungsabschläge zu Buche. Durch Zufall haben wir nun erfahren, dass die Patientin in dem anderen Krankenhaus keine 24 h lag und dort ohne OP wieder entlassen wurde.

    Meine Frage ist nun, ob wir in diesem Fall durch die kurze VWD im Krankenhaus B, unseren Entlassungsgrund auf "Behandlungsende" ändern können und somit nur die untere Grenzverweildauer berücksichtigen müssen. Gibt es hier ähnlich wie bei Zuverlegungen auch eine 24h-Regel??

    Vielen Dank im Voraus.

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    nein.
    Sie haben unterhalb der mVD verlegt, somit werden die Abschläge fällig. Das wird nicht durch die Belegungsdauer (mit oder ohne OP) in der aufnehmenden Klinik relativiert. Wenn dort Aufnahme erfolgte, haben Sie verlegt, sie haben Abschläge hinzunehmen.

    Mit freundlichen Grüßen

    D. D. Selter

    Ärztlicher Leiter Medizincontrolling

    Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik Murnau

  • Hallo,
    aber prüfen Sie ganz genau, ob der Aufenthalt im Krankenhaus B als vollstationärer Fall abgerechnet wurde. Wenn der Patient dort nicht stationär abgerechnet wurde, war es keine Verlegung.

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch