Neuaufnahme/SE/Abrechnung

  • Noch 2 Fragen zur Abrechnung:
    1.Fall: Patient liegt seit 3 Wochen mit gebrochener Hüfte stationär, soll jetzt doch noch opeiert werden. Können wir sie entlassen und dann wieder aufnehmen oder muss die Angelegenheit nahtlos gemacht werden.
    2. Fall: eine infizierte TEP wurde entfernt; ein Platzhalter wurde eingesetzt, der gebrochen ist. Patient wurde in anderes Krankenhaus verlegt. Können wir SE abrechnen? Wie wird die Komplikation abrechnungsmäßig behandelt?

  • Hallo joalneu,

    Ihr Problem 1 kann nur medizinisch vor Ort geklärt werden, ob eine Entlassungsfähigkeit bei nicht ausgeheilter Fraktur - welche? unter Hüfte gebrochen kann man eine ganze Menge verstehen - überhaupt vorliegt.

    Probleme mit der Kasse oder dem MDK wird es in jedem Fall geben, denn ein Methodenwechsel ist m.E. noch nicht abrechnungstechnisch im DRG-System geklärt (man beachte die vielen Beiträge zur Wiederaufnahme). Wenn Sie noch nach dem alten System abrechnen, stellt sich die Frage, welche Diagnose ist die HD, die Fraktur selbst oder die - nennen wir sie mal abgerutschte Fraktur nach konservativer Behandlung - M84.ff; M96.ff und/oder T8ff. Nach den Übergangsbestimmungen gilt für die alte Abrechnungsart die alte HD-Definition, falls eine FP oder ein SE in Frage kommt, weiter. Diese ist aber diagnose- und/oder operationsartabhängig. Dazu machen Sie aber keine Angaben.

    Zu Problem 2: die Entfernung einer TEP ist im alten System weder ein SE noch eine FP, sofern keine Wechsel-OP vorliegt. Die Implantation eines Platzhalters ist keine Wechsel-OP (Platzhalter: 5-829.9).

    Vielleicht reicht Ihnen die Auskunft.

    Mit freundlichen Grüßen

    thwinter
    29.4.03