Belegärztliche Leistungen bei Wechsel & Abrechnung einer Hauptabteilungs DRG

  • Hallo zusammen,

    folgender Fall:

    Patient war 2 Tage auf Belegabteilung, wurde dann auf HA intern verlegt. Da die VWD in der HA höher als in der BA war haben wir eine DRG nach HA abgerechnet.

    Meine Frage: An wen stellt der Belegarzt seine Rechnung? Muss hier die Kasse leisten? Finde keine entsprechende rechtliche Empfehlung.

    Vielen Dank für Eure Hilfe


    TaO

  • Hallo,

    die Rechnung für die persönliche Leistungserbringung des Belegarztes geht dann an das Krankenhaus. Sollte die Rechnung vom Belegarzt trotz Abrechung einer HA DRG an die KV geschickt werden, käme das einer Doppelfinanzierung gleich.

    So handhaben wir das zumindest hier bei uns.

  • Hallo,

    das sehe ich anders:

    Zitat von §121 GEB V

    (3) Die belegärztlichen Leistungen werden aus der vertragsärztlichen Gesamtvergütung vergütet. Die Vergütung hat die Besonderheiten der belegärztlichen Tätigkeit zu berücksichtigen. Hierzu gehören auch leistungsgerechte Entgelte für
    1. den ärztlichen Bereitschaftsdienst für Belegpatienten und
    2. die vom Belegarzt veranlaßten Leistungen nachgeordneter Ärzte des Krankenhauses, die bei der Behandlung seiner Belegpatienten in demselben Fachgebiet wie der Belegarzt tätig werden.

    Der oben zitierte Satz 1 enthält keinerlei Einschränkungen oder Verbindungen zur Krankenhausvergütung. Umgekehrt bezieht sich §1 Abs. 4 der FPV ausschließlich auf die Krankenhausvergütung und macht keine Aussage zur Belegarztverügtung (und könnte nach der Rechtsprechung des BSG auch die höherwertige gesetzliche Regelung nicht abändern).

    Somit gilt: Belegärzte (sofern Sie nicht nach "§ 121 Abs. 5 SGB V explizit einen Honorarvertrag mit dem Krankenhaus haben) rechnen uneingeschänkt Ihre Leistungen mit der KV ab.

    Gruß