Intern sind wir uns nicht einig, ob es klassifikatorisch korrekt ist, bei einer interventionell durchgeführten Revision eines vaskulären Implantats den Zusatzkode 5-394.2 zu verschlüsseln – z.B. bei einer perkutan-transluminalen Revision mit Thrombektomie eines Enduring Vascular Graft(EVG) in der Arteria femoralis. Ist die Verschlüsselung von 5-394.2 in diesem Beispiel grundsätzlich möglich?
Oder ist die Verwendung der Kodes unter 5-394 offen-chirurgischen Revisionen vorbehalten?
Ich bin der Meinung: ja – denn es heißt unter 5-394 Revision einer Gefäßoperation. Und den Hinweis, dass dies ein Zusatzkode ist, gibt es erst seit 2014.
Der Kollege ist nicht überzeugt.
Vielen Dank für Stellungnahmen zum Thema!