Budgetneutrale Phase - Mindererlöse?

  • Hallo zusammen,

    ich komme bei folgender Frage nicht weiter und würde mich über eine Unterstützung freuen:

    In der "budgetneutralen Phase" sollen evtl. entstehende Mindererlöse dem Haus ausgeglichen werden. Bedeutet das, es werden 95% ausgeglichen (verbesserter Mindererlösausgleich) oder 100% (=budgetneutral)?

    Mache ich da einen Denkfehler...?

    Vielen Dank schonmal - NV

  • Hallo NuxVomica,

    genau, "Budgetneutralität" bedeutet nicht "Erlösneutralität"!!!

    Ganz kurz: "Budgetneutralität" bedeutet, dass das Budget nach alten Regeln (LKA, Zwei-Säulen-Theorie usw.) verhandelt wird (§ 3 Abs 1 Satz 1 i.V.m. Abs. 2 BPflV). Der so verhandelte Gesamtbetrag muss nun aber (über die AEB-Psych-Formulare unter Anwendung der jeweiligen PEPPV) in eine dazu passende Leistungsmengenplanung "übersetzt" werden (§ 3 Abs. 2 Satz 4 BPflV). Selbstverständlich kann ein Krankenhaus bei der PEPP-Leistungsplanung daneben liegen.

    Sofern also die tatsächlich behandelte Leistungsmenge (= Erlös) von der Planung abweicht, gibt es (wie immer schon) Mehr- oder Mindererlösausgleiche (fehlende Erlösneutralität). In der Optionsphase bis 31.12.2016 sind die Ausgleichssätze höher als in der Phase der verpflichtenden Anwendung (ab 2017) (s.a. § 3 Abs. 5 Satz 1 BPflV). Aber Achtung: bei den Mehrerlösen wird zwischen kodierbedingten Mehrerlösen, die vollständig zurückzuzahlen sind, und nicht kodierbedingten "sonstigen Mehrerlösen" unterschieden.

    Ich hoffe, diese komplexe Materie ist durch diese kurzen Ausführungen etwas verständlicher geworden.


    MfG,

    ck-pku

    Einmal editiert, zuletzt von ck-pku (19. März 2015 um 15:24)

  • Hallo ck-pku,

    danke sehr, das hilft mir schon weiter.

    Budgetneutral heißt also eigentlich 95% budgetneutral (bzw. 95% erlösneutral) - wenn es schlecht läuft.
    Man riskiert demnach in der budgetneutralen Phase (falls man sich kräftig verplant) schon 5% Verlust pro Jahr.

    Das Thema "kodierbedingte Mehrerlöse" ist eines meiner Lieblingsthemen und mir aus meiner DRG-Umstiegszeit in trauriger Erinnerung. (Ich sage nur: "Nüssle-Schema"...) ;(
    Leider glaubt niemand im jetzigen Haus so recht, dass das ein Riesenproblem werden kann.

    Viele Grüße - NV

  • Hallo NuxVomica,

    der Mehrerlösausgleich ist aber auch nicht attraktiv! Denn Sie müssen ja bedenken, dass der Mehrerlösausgleich die tatsächlich entstandenen Kosten der (Mehr-)Behandlung wohl nicht decken wird. Darin liegt also ebenfalls ein großes wirtschaftliches Risiko...

    Also sollte man seine Budgetplanung insbesondere im Hinblick auf eine möglichst korrekte Leistungsplanung kritisch prüfen und ggfs. überdenken.

    MfG,

    ck-pku

    Einmal editiert, zuletzt von ck-pku (19. März 2015 um 15:22)