toxische Wirkung von Alkohol oder akuter Rausch

  • Hallo Forumsmitglieder,

    großes Lob ans DIMDI von meiner Stelle. Mir liegt bereits eine Antwort auf die Abgrenzung zwischen T51.0 und F10.0 vor. Ein Ende der Diskussion bring diese allerdings sicherlich nicht ...

    \"Die F-Ziffern gelten nicht nur bei Abhängigkeit. Die unter den einzelnen Vierstellern aufgeführten Texte beschreiben das jeweilige Krankheitsbild recht ausführlich. Bei der vierten Stelle .0 wird keine Abhängigkeit gefordert. Das Inkl. \"Akuter Rausch bei Alkoholabhängigkeit\" ist - wie immer bei Inklusiva - lediglich als Beispiel zu verstehen. Es besagt, dass auch ein akuter Rausch bei Abhängigkeit dort zu kodieren ist und nicht unter .2. Dies wird auch unterstützt durch das Inkl. Rausch o.n.A. Zur Abgrenzung F10.0 / T51.0: Nach Aussage eines der Autoren des Kap. V beginnt der Alkoholrausch mit dem ersten Glas. Die Alkoholvergiftung ist hingegen ein schweres akutes Geschehen. Bedenken Sie aber, dass die Abgrenzung zwischen Rausch und Vergiftung nicht in den Klassifikationen erfolgt. Hierzu gibt es sicherlich Definitionen und Meinungen der zuständigen Fachgesellschaften.\"

    Viele Grüße
    Sebastian Seyer

  • Zitat


    Original von Googs:
    Hierzu gibt es sicherlich Definitionen und Meinungen der zuständigen Fachgesellschaften.\"

    welche ist denn für den Rausch zuständig?
    http://www.brauer-bund.de
    oder
    http://www.obstbrenner.de
    oder
    der Arbeitskreis Alkohol und Verantwortung des BSI (Bundesverband der Deutschen Spirituosen-Industrie und –Importeure e.V.)

    Fragen über Fragen :i_drink:

    Herzliche Grüsse aus Mittelfranken
    E. Horndasch