Hallo alle zusammen,
Es wurde an mich die Frage herangetragen, wann eine Alkoholintoxikation mit
F10.0 psychische und Verhaltensstörungendurch Alkohol, akuter Rausch
und wann mit
T51.0 tox. Wirkung von Alkohol, Äthanol
zu kodieren sei?!?
Nach Zurateziehen der DKR § 1918a welcher besagt . . .
Vergiftung durch Arzneimittel in Kombination mit Alkohol
Eine Nebenwirkung eines Medikamentes, das in Verbindung mit Alkohol eingenommen
wurde, ist als Vergiftung durch beide (Wirk-)Stoffe zu kodieren.
. . .ist die Vorgehensweise bei Kombination von Alkohol und Medikamenten klar. Aber wie ist folgendes Bsp. zu verschlüsseln
Pat. wird mit Blutalkoh. >3 Promille (höherer Wert lässt sich bei uns labortechn. nicht bestimmen) bei somnolenter Bewußtseinslage aufgenommen => Magenspülung => Monitoring
Ist HD hier F10.0 oder ist T51.0 richtig?!?
Danke
Michael Graf