Hauptdiagnose bei Rückverlegung

  • Sehr geehrte Kollegen,

    § 3 Abs. 3 FPV regelt die Wiederaufnahme bei Rückverlegung. Hierzu eine kurze Frae mit folgender Fallkonstellation:

    Pat. wird initial mit einem chirurgischen Erkrankungsbild aufgenommen und behandelt. Aufgrund einer psychischen Dekompensation wird der Patient in eine psychiatrische Einrichtung verlegt und binnen 30 Tage von dort bei neu aufgetretenen kardialen Problemen wieder im erstversorgenden Krankenhaus aufgenommen.

    Gemäß § 3 Abs. 3 FPV sind die beiden Fälle zusammenzuführen und neu einzustufen. Sind in diesem Falle die Regelungen der DKR D002 zur Hauptdiagnosenfestlegung voll anwendbar, d.h. kann die Hauptdiagnose der Wiederaufnahme auch Hauptdiagnose des Gesamtfalles werden?

    Zudem würde mich interessieren, ob jemand unter Bezug auf das Urteil des Thüringer LSG zur Fallzusammenführung nach § 3 Abs. 3 FPV 2005 (Urteil vom 28.08.2012, Az.: L 6 KR 295/11) erfolgreich eine getrennte Abrechnung durchsetzen konnte.

    Herzliche Grüße und Dank vorab

    Stephan Wegmann

  • Hallo,

    Gemäß § 3 Abs. 3 FPV sind die beiden Fälle zusammenzuführen und neu einzustufen. Sind in diesem Falle die Regelungen der DKR D002 zur Hauptdiagnosenfestlegung voll anwendbar, d.h. kann die Hauptdiagnose der Wiederaufnahme auch Hauptdiagnose des Gesamtfalles werden?

    Wenn ich Sie richtig verstehe ist bezogen auf den Gesamtfall die Diagnosen bei Rückverlegung ja erst im Verlauf entstanden und kann daher die gesamte stationäre Behandlung auch nicht veranlasst haben.

    Gruß

  • Korrekt, ich sehe da gleich. Zudem spricht § 3 Abs. 3 FPV auch von einer chronologischen Prüfung, die meiner Ansicht nach eine Auswahl der später entstandenen Diagnose als Hauptdiagnose ausscheiden lässt. Dennoch diskutierten wir soeben intern diese Frage und vertraten unterschiedliche Auffassungen.

    Viele Grüße

    Stephan Wegmann

  • Hallo Herr Wegmann,

    ihr Fallbeispiel ist eindeutig: für den nach Rückverlegung zusammengeführten Fall ist die chir. HD des ersten Aufenthaltes auch die HD des Gesamtfalles.
    Es gibt natürlich auch Fallkonstellationen, in denen dies nicht so ist, wenn z.B. die Verdachts-Hauptdiagnose des ersten Falles im 2. Krankenhaus nicht bestätigt werden konnte.

    Gruß
    Siegfried Stephan