F62A "...mit Dialyse"

  • Hallo liebe Kollegen und Kolleginnen,

    ich habe eine Frage zur DRG F62A. Text "Herzinsuffizienz und Schock mit äußerst schweren CC, mit Dialyse oder komplizierender Diagnose".

    Unser System weist hier die Information auf, dass zu der DRG keine Zusatzentgelte für die Dialyse abgerechnet werden können, da es sich bereits um eine "Dialyse-DRG" handele. Konkret wird angegeben, dass die Gebührenposition für F62A im GebPOS-Katalog das dynamische Attribut "DEG" (Dialyseentgelt") und den Wert "H" (Hauptleistung Dialyse) hat.

    Nun weist die FPV nur auf die Nicht-Abrechenbarkeit von Dialyse-ZE bei bestimmten DRG hin (L90 etc.). Einen Ausschluss für die F62A (oder ähnliche DRG) gibt es explizit nicht. Auch in den Kalkulationsdaten des INEK sind Kosten für Dialyse bei der DRG L60 ausgewiesen, nicht aber bei der F62A.

    Ich muss zugeben, ich weiß nicht weiter. Laut GebPos ist die Dialyse mit enthalten, laut Kalkulationsdaten nicht.

    Daher meine Frage an die Fachleute: Können ZE für Dialyse neben der F62A abgerechnet werden?

    Ich würde mich freuen, wenn hier jemand die Lösung kennt. Dann lerne ich noch was dazu ;)


    Viele Grüße


    SKoch

    Medizincontrolling

  • Hallo,

    Maßgeblich für die Abrechenbarkeit ist der Fallpauschalenkatalog. Ausgeschlossen sind L60, L71, L61 und L90. Bei allen anderen DRGs können Sie die Dialyse als ZE abrechnen.

    Viele Grüße

    MedCo07

  • Hallo!

    Ja, das sehe ich auch so. Noch wesentlicher als der FPK ist ja die FPV (es leben die Abkürzungen 8) )

    Das Problem ist, dass irgend jemand unser SAP auf der Basis der Gebührenkataloge so eingestellt hat, dass hier eine Hauptleistung für Dialyse gesehen wird und das System jedes mal Alarm bei der Abrechnung schlägt. Das betrifft dann nicht nur die F62A, sondern auch alle anderen DRG, die im Text "...mit Dialyse" haben. Hier werden unsere Mitarbeiter langsam wahnsinnig. Bevor ich nun aber einen Change Request stelle (was Monate bis zur Umsetzung dauert) und diese Einstellung ändern lasse, versuche ich heraus zu finden, warum jemand auf diese Idee gekommen ist.....??? Ist das eine falsche Interpretation eines SAP-Spezies oder ist das eine offizielle Regelung, die nur niemand kennt??? Die Kataloge der Gebührenpositionen sind ja nun doch nicht aus der Luft gegriffen.

    Viele Grüße und ein schönes Wochenende an alle :thumbup:

    SKoch