Hallo liebe Kollegen und Kolleginnen,
ich habe eine Frage zur DRG F62A. Text "Herzinsuffizienz und Schock mit äußerst schweren CC, mit Dialyse oder komplizierender Diagnose".
Unser System weist hier die Information auf, dass zu der DRG keine Zusatzentgelte für die Dialyse abgerechnet werden können, da es sich bereits um eine "Dialyse-DRG" handele. Konkret wird angegeben, dass die Gebührenposition für F62A im GebPOS-Katalog das dynamische Attribut "DEG" (Dialyseentgelt") und den Wert "H" (Hauptleistung Dialyse) hat.
Nun weist die FPV nur auf die Nicht-Abrechenbarkeit von Dialyse-ZE bei bestimmten DRG hin (L90 etc.). Einen Ausschluss für die F62A (oder ähnliche DRG) gibt es explizit nicht. Auch in den Kalkulationsdaten des INEK sind Kosten für Dialyse bei der DRG L60 ausgewiesen, nicht aber bei der F62A.
Ich muss zugeben, ich weiß nicht weiter. Laut GebPos ist die Dialyse mit enthalten, laut Kalkulationsdaten nicht.
Daher meine Frage an die Fachleute: Können ZE für Dialyse neben der F62A abgerechnet werden?
Ich würde mich freuen, wenn hier jemand die Lösung kennt. Dann lerne ich noch was dazu
Viele Grüße
SKoch
Medizincontrolling