Hallo liebes Forum,
wieder Mal primäre FB bzw. uGVD.
Ich habe leider nichts im Internet zu o.g. Problematik gefunden:
Der MDK sieht o.g. Fallkonstellation als ambulant erbringbare Leistung: OPS 5-209.1. Jedoch wird eine Nasentamponade gesetzt. Unserer Chefarzt sieht es als fahrlässig an eine liegende hintere Nasentamponade ambulant betreuen zu lassen:
" Wegen der anatomischen Lage der Tuba Eustachii besteht hier eine enge Beziehung zur A. carotis interna[...] Des Weiteren kommt es bei der Operation zu Blutungen, insbesondere im hinteren Nasenabschnitt und im Epipharynx. Diese werden durch eine Nasentamponade versorgt, die zwei Tage in situ bleibt. Sollte sich trotzdem eine Epistaxis entwickeln, kann der Patient hier in der Klinik direkt versorgt werden. Blutungen aus den hinteren Nasenabschnitten und dem Epipharynx sind ambulant nicht zu beherrschen. Des Weiteren muss die Nasentamponade 2 Tage verbleiben, was wegen des möglichen Toxic-Shock-Syndrom eine weitere Begründung für einen 2 Tage dauernden stationären Aufenthalt nahe legt."
Jeder 2. Fall ist in der Prüfung und gerade jetzt im neuen Prüfverfahren besonders beliebt
Ich habe das Internet und Literatur durchforstet aber immer wieder wird beschrieben, dass eine Möglichkeit der stationären Überwachung besteht...also nicht sehr konkret die Möglichkeit besteht ja immer
Gibt es Kliniken mit dem selben Problem oder Erfahrungen?
Ansonsten werden wir wohl eine Klage riskieren um endlich eine Entscheidung zu haben. Wobei der Chefarzt weiterhin auf die Notwendigkeit der Überwachung besteht da alles andere fahrlässig wäre.
Um Tipps und Meinungen wären wir froh.
MFG
Lisa