Hallo Zusammen,
da ich hauptsächlich im PEPP-System arbeite, bin ich mit einer Rückforderung der Kasse ein wenig überfordert, ich hoffe auch Ihre Untersützung:
Die Kasse fordert mit Verweis auf §6 Abs. 2 den Betrag einer teilstationären Behandlung zurück, da diese mit der voran gegangen stat. Behandlung im selben Haus abgegolten ist.
Stat. DRG. B71D MVD 5,4, VWD 3,
Behandlung TK 3 Tage nach Entlassung.
Ist eine Rückforderung hier korrekt? Ich danke Ihnen im voraus!