Liebes Forum,
ich suche Informationen zur Abrechnung des ZE145.* im Falle einer Fallzusammenlegung.
Im PKMS Bereich ist es geregelt - die Punkte werden addiert und 1 ZE wird abgerechnet. Aber wie ist das bei der palliativen Komplexbehandlung?
Wir haben 2 ZE abgerechnet - nun kam allerdings die Frage der Krankenkasse, zwecks "Doppelkodierung".
Welche Erfahrungen haben Sie gemacht? Gibt es niedergeschriebene Regeln, FAQs, etc.?
Ich danke Ihnen!