Fehlplatzierung Interventionskatheter

  • hallo!

    ich will das Problem noch mal auf die Frage von Herrn Horndasch zurückführen.
    " Ist die falsche Lage des Katheters eine mechanische Komplikation im Sinne der T82.5? "

    T82-T85 bezieht sich auf Prothesen, Implantate und Transplantate. Sonst nichts.
    Transplantat und Prothese können wir für den Herzkatheter streichen.
    Bleibt nur Implantat.

    Wann ist ein Katheter ein Implantat für T82-T85?
    Grundsätzlich ist ein Implantat etwas, was längere Zeit, ggf zeitlebens, im Körper bleibt.
    In T82-T85 finden sich für Komplikationen epidurale und peridurale Infusionskatheter, auch Zystostomiekatheter und transurethrale Verweilkatheter.

    All diese Katheter liegen längere Zeit, Wochen bis Monate.
    zb ein PDA-katheter bei der Schmerztherapie, ggf mit Pumpe.
    zb ein Zystostomiekatheter wenn die Harnröhre für immer verschlossen ist.
    Sie sind Implantate für T82-T85.

    Wird ein Periduralkatheter zur Anesthesie nur für eine OP gelegt ( und nach OP wieder gezogen ) ist er kein Implantat.
    Evt. Komplikationen während der OP sind für ihn mit T81.- zu kodieren.
    Die gleiche Logik gilt für den tranurethralen Einmalkatheter.

    UND natürlich auch für den Herzkatheter bei einer PCI. Er ist kein Implantat und ohne Implantat braucht man über T82.- nicht weiter nachdenken. Seine Komplikationen während der Prozedur sind nach T81.- zu kodieren, wenn überhaupt möglich.

    Wenn sich die Spitze eines Katheters verhakt, ist sie meist intramural. Sie hat dann die Intima perforiert, liegt subintimal. Das ist schon schweißtrebend genug ( Dissektion, Stent oder CABG ).
    Eine vollständige Perforation kenn ich nur vom Lesen, perikardiale Tamponade.

    Einige Dinge sind nicht kodierbar. zb wenn ich mit den Katheter nicht in die RCA oder LAD komme, mit dem Führungsdraht nicht die Stenose passieren kann, usw.
    Tags darauf schafft das der Kollege - mit besser ausgewählten equipment ( Kardiologie ist eine Materialschlacht! )

    mfg ET.gkv

    Einmal editiert, zuletzt von ET.gkv (21. September 2015 um 19:00)



  • In T82-T85 finden sich für Komplikationen epidurale und peridurale Infusionskatheter, auch Zystostomiekatheter und transurethrale Verweilkatheter.

    Sorry ET.gkv,

    der präzise Text unter T83.0 heißt ... "Harnwegskatheter (Verweilkatheter)". Das schließt Einmalkatheter mit ein (vgl. D013c unter "Runde Klammern "()"")

    Viele Grüße

    Medman2

  • hallo medman2!

    Sie haben das geschafft: T83.0. Respekt!

    Ich scheiterte und scheitere weiter an dieser Kodieraufgabe.
    Zu kodieren ist eine ( mechanische ) Komplikation durch einen Einmal-Urin-Katheter ( EUK ),
    wobei man auch T82.0 ansehen soll.

    Mein Kodierweg ist von oben nach unten. Keine Schleichwege, keine Abkürzungen.

    S00-T98 mit Exkl. : kein Problem
    weiter zu
    T80-T88 mit Exkl. : kein Problem
    weiter zu
    T83.- Komplikationen durch Prothesen, Implantate oder Transplantate im Urogenitaltrakt
    und da ist das Problem, der Text

    Ich stehe - geistig - vor T83.- und stelle mir 3 Fragen:
    Ist mein EUK ein/ eine
    1) Prothese?
    2) Implantat?
    3) Transplantat?
    Meine Antwort ist: Nein, Nein und nochmal Nein!

    Ich schaffe es nicht, mit einem EUK in T83.- rein zu kommen. Käme ich rein, wäre T83.0 auch meine Wahl. Der Text passt.
    Mit einem Verweilkatheter / Zystostomiekatheter komme ich in T83.- rein. Die bleiben ja längere Zeit im Körper. Implantat? Ja!
    ( Nebenbemerkung: Der Absatz Doppelpunkt ":" von D013. Ein Rätsel )

    Wie haben Sie das mit dem EUK geschafft?
    Als was haben Sie den EUK deklariert?

    mfg ET.gkv

  • Hallo ET.gkv,

    mir würde es helfen, wenn wir beide unsere Diskussion auf einer sachlichen Ebene halten. In der persönlichen Diskussion ist Ironie in Ordnung, Sarkasmus nicht. Ich betrachte dieses Forum unter verschiedenen Gesichtspunkten, z.B. Informationen, neue Gedanken, aber auch als Argumentationstraining, bisweilen mit der Folge, zu neuen Erkenntnissen zu kommen. So auch hier:

    Ursprünlich ging es um die Frage, ob ein kardiologischer Interventionskatheter als Prothese, Implantat oder Transplantat der T82.- unterfällt. Sie hatten u.a. mit dem Analogieschluss argumentiert, dass bei Harnwegskathetern nur dauerhaft gelegte Katheter dieser Kategorie zuzuordnen seien. Dem hatte ich widersprochen.

    Fernab des Ausgangspunktes geht es zunächst um die Frage, ob ein Harnwegskatheter (es sei zunächst dahingestellt, ob Einmal- oder Dauerkatheter) eine Prothese, ein Implantat oder ein Transplantat (T83.-) ist.

    • Vielleich können Sie mir hier zustimmen: nach meinem Verständnis ist das eigentlich nicht zwingend.

    Nun enthält die Kategorie T83.- aber die Unterkategorie "T83.0 - Harnwegskatheter (Verweilkatheter)". Damit gehören Harnwegskatheter doch dazu (es sei immer noch dahingestellt, ob Einmal- oder Dauerkatheter).

    Ihre Argumentation unter Rückgriff auf das "Kleingedruckte" (ja, darauf habe auch ich abgestellt und da beginnt das Argumentationstraining) weist auf den ":" hin. Sie argumentieren mit der DKR D013:

    Doppelpunkt „:”
    Ein Doppelpunkt wird bei Aufzählungen von Inklusiva und Exklusiva verwendet, wenn das vorangestellte Wort (!) für die Zuordnung zu der betreffenden Rubrik keine vollständige Bezeichnung darstellt. Ein oder mehrere der nach dem Doppelpunkt stehenden modifizierenden oder genauer beschreibenden Wörter werden benötigt, damit der Begriff der Rubrik zugeordnet werden kann

    Beispiel 6
    In K36 Sonstige Appendizitis ist die Diagnose „Appendizitis” nur dann einzuordnen, wenn sie durch die Wörter „chronische” oder „rezidivierende” genauer beschrieben ist.

    K36 Sonstige Appendizitis

    • Appendizitis:

      • chronisch
      • rezidivierend

    Und in Analogie dazu ist Ihr Argument, dass es sich bei

    T83.0 Mechanische Komplikation durch einen Harnwegskatheter (Verweilkatheter)

    • Unter T82.0 aufgeführte Zustände durch:

      • Transurethraler Verweilkatheter
      • Zystostomiekatheter

    um einen transurethralen VK oder einen Zystostomiekatheter mit einem unter T82.0 aufgeführten Zustand handeln muss.

    Ja, da haben Sie Recht und ich habe die neue Erkenntnis gewonnen, dass in diesem Fall der ":" ein Zeichen für eine abschließende Aufzählung ist. Vielen Dank!


    Aber jetzt noch einmal Argumentationstraining: Die Ausführung "Unter T82.0 aufgeführte Zustände durch:" ist, auch wenn es nicht als solches gekennzeichnet ist, ein Inklusivum (s. DKR D013, Beispiel 1 zu K31.0). Und die "Liste der Inklusiva ist keineswegs erschöpfend" (s. DKR D013), d.h. dass es sich nur um Beispiele handelt, die nicht abschließend sind.

    Und weil hier "Unter T82.0 aufgeführte Zustände durch:" ein Inklusivum ist, beinhaltet dies nicht die abschließende Aufzählung von "T83.0 Mechanische Komplikationen durch Harnwegskatheter (Verweilkatheter)". Es ist nicht die abschließende Aufzählung aller unter T83.0 in Frage kommenden Komplikationen.

    Und damit greift die "()"-Regel (D013) für "(Verweilkatheter)" (Wörter, die bei einer Diagnosenangabe stehen können, ohne dass dadurch die Verschlüsselung beeinflusst wird.)

    Und damit ist vom Grundsatz wieder jedweder Katheter -und nicht nur der Dauerkatheter (transurethral oder Zystostomie-)- im Spiel.

    Oder hat mich da der formale Orgasmus übermannt?

    Wohlgemerkt: Es handelt sich hier um eine Betrachtung unter ausschließlich formalen Kriterien, ob mit der Ausführung "T83.0 Mechanische Komplikation durch einen Harnwegskatheter (Verweilkatheter)" sowie dem Nachfolgenden auch Einmalkatheter beschrieben sind.

    Viele Grüße ;)

    Medman2

    3 Mal editiert, zuletzt von medman2 (3. Oktober 2015 um 12:52)

  • hallo medman2!

    Ironisch sollte es sein, sarkastisch nicht.

    Ob die Auflistungen abgeschlossen sind oder nicht, ich gebs auf.
    Was da steht, hat man; was nicht steht, hat man eben nicht. Es ist nicht Medizin, es ist Kodierung.

    Sie halten einen Harnwegskatheter nicht zwingend für ein Implantat.
    Da stimme ich Ihnen zu. Und viele Kollegen stimmen da sicher auch zu.

    Die WHO scheint uns Mediziner zu kennen.
    Weil sie die Komplikationen bei Verweilkatheter und Zystostomiekatheter verschlüsseln will, hat sie die unter
    T83.0 einfach genannt. Damit sind die Implantate ( Transplantat oder Prothese wohl eher nicht ).
    Warum wurden EUK nicht genannt? Vergessen?
    Ich denke das ist Absicht. Die sollen kein Implantat sein, ist ja rein-raus.

    Das ist der Reim, den ich mir machte. Meine " implizite Annahme " nach D013c.

    Ansonsten sehe ich das Forum wie Sie. Mit dem Argumentationstraining allerdings will ich nicht mit, für mich ist das nur Hobby.