Prüfung Altfälle

  • Hallo liebe Forumnutzer,

    ich bin neu hier und wollte auch mal meinen "Senf" dazu geben...

    Wir haben vom MDK 2 Prüfanzeigen gem. § 275 Abs. 1 c SGB 5 erhalten. In diesen Prüfanzeigen werden Fälle aus 2011 geprüft (Kodierung OPS).
    Der MDK fordert auch hier diverse Unterlagen an. Ich habe bereits mit der beauftragenden Krankenkasse telefoniert. Die Mitarbeiterin wusste leider auch nicht genau warum die Fälle jetzt geprüft werden, der Rechtsanwalt und Ihr Chef hätten dies so beschlossen... naja auch gut!

    Meiner Meinung nach findet hier die PrüfvV keine Anwendung, da keine Fälle mit Aufnahme ab 01.01.2015. Die Fälle sind beide im Jahr 2011 voll bezahlt worden, d.h. für uns ist alles gut.
    Unabhängig davon vertritt das BSG die Auffassung, dass für die sachlich-rechnersichen Prüfungen (Kodierfragen) die 6-wöchige Ausschlussfrist nicht gilt. Daher darf also die KK kurz vor Ablauf der Verjährung den MDK mit einer Prüfung beaftragen, aber nicht auf Grundlage der PrüfvV. Da diese ja nur für stationäre Aufnahmen ab dem 01.01.2015 gilt.

    Wie würdet Ihr hier weiter vorgehen?


    Grüße aus dem Pott

    Jeder von uns möchte anders als die anderen sein. Aber sobald jemand anders ist, beginnt das Gerede.


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    Wir haben vom MDK 2 Prüfanzeigen gem. § 275 Abs. 1 c SGB 5 erhalten. ...

    Hallo AliuJ89,

    weisen Sie den MDK doch einfach auf die Widersprüchlichkeit seiner Prüfanzeige hin, aber nicht zu schnell:

    § 275 Abs. (1c) "Bei Krankenhausbehandlung nach § 39 ist eine Prüfung nach Absatz 1 Nr. 1 zeitnah durchzuführen.
    Die Prüfung nach Satz 1 ist spätestens sechs Wochen nach Eingang der Abrechnung bei der Krankenkasse einzuleiten und durch den Medizinischen Dienst dem Krankenhaus anzuzeigen. ..."

    Immerhn muss der MDK Ihnen ja die rechtliche Grundlage seiner Datenerhebung mitteilen (§ 67a Abs. 4 SGB X).

    Viele Grüße

    Medman2

  • Hallo Medman2,

    wir sind jetzt intern zu dem Entschluss gekommen, dass wir keine Unterlagen an den MDK schicken. Ich habe der entsprechenden KK erstmal ein Schreiben zukommen lassen.....
    Mal sehen was da kommt!

    Vielen Dank für Ihre Antwort.

    Viele Grüße

    aliuJ89

    Jeder von uns möchte anders als die anderen sein. Aber sobald jemand anders ist, beginnt das Gerede.