Hallo liebe Forumnutzer,
ich bin neu hier und wollte auch mal meinen "Senf" dazu geben...
Wir haben vom MDK 2 Prüfanzeigen gem. § 275 Abs. 1 c SGB 5 erhalten. In diesen Prüfanzeigen werden Fälle aus 2011 geprüft (Kodierung OPS).
Der MDK fordert auch hier diverse Unterlagen an. Ich habe bereits mit der beauftragenden Krankenkasse telefoniert. Die Mitarbeiterin wusste leider auch nicht genau warum die Fälle jetzt geprüft werden, der Rechtsanwalt und Ihr Chef hätten dies so beschlossen... naja auch gut!
Meiner Meinung nach findet hier die PrüfvV keine Anwendung, da keine Fälle mit Aufnahme ab 01.01.2015. Die Fälle sind beide im Jahr 2011 voll bezahlt worden, d.h. für uns ist alles gut.
Unabhängig davon vertritt das BSG die Auffassung, dass für die sachlich-rechnersichen Prüfungen (Kodierfragen) die 6-wöchige Ausschlussfrist nicht gilt. Daher darf also die KK kurz vor Ablauf der Verjährung den MDK mit einer Prüfung beaftragen, aber nicht auf Grundlage der PrüfvV. Da diese ja nur für stationäre Aufnahmen ab dem 01.01.2015 gilt.
Wie würdet Ihr hier weiter vorgehen?
Grüße aus dem Pott