individuell vereinbarte (tagesbezogene) DRG B49Z; Problem: Fallzusammenlegung

  • Hallo liebes Forum,

    ich habe eine Frage und hoffe, Sie können mir weiterhelfen.

    Folgende Problematik:
    - Patient kommt zur Komplexbehandlung Parkinson, Behandlung 11 Tage, dann Akut-Verlegung.
    - nach knapp 2 Tagen Rückverlegung, Weiterbehandlung über 5 Tage.

    Die Komplexbehandlung wurde am 1. BT begonnen, der OPS- Code 8-97d.0 (11 BT) vergeben.
    Bei Rückverlegung wurde die Komplexbehandlung weitergeführt, der OPS Code 8-97d.0 (5 BT) vergeben.

    Durch die Summierungsvorgabe in den Kodierrichtlinien wurden dann beide Codes gelöscht, der OPS- Code 8-97d.1 (16 BT) unter dem 1. Fall angegeben, der nun die individuelle DRG B49Z auslöst.

    Problem:
    1. Fall jetzt B49Z, 2. Fall DRG- Fall B67B: --> formal nicht zusammenzuführen (FPV)

    Lösung 1:
    keine Summierung der OPS- Codes; FZL aber möglich, Abrechnung: DRG- Fall B67B über 16 Tage.
    Das ist per se so auch nicht erstrebenswert, da die Leistungen der Komplexbehandlung ja auch an allen Tagen erfolgt sind...

    Lösung 2:
    Erfassung der OPS- Codes 8-97d.1 unter beiden Fällen (Fehlermeldung Datum/Zeit + Doppelmeldung an KK); aber beide Fälle sind in der B49Z (Tagesbezug)

    Lösung 3:
    ?(

    Ich hoffe, Sie können uns mit einer Idee unterstützen :rolleyes: bzw. eine Textvorgabe benennen, wo der Umgang mit so einem Fall geregelt ist :D

    Vorab schon einmal vielen Dank!

    Nicole Z.

  • Hallo Nicole,
    ist es überhaupt notwendig, die Fälle zusammenzuführen?
    Falls ja, was passiert, wenn Sie die addierten Tage im 2. Fall kodieren und dann zusammenführen?
    Habe es jetzt nicht selbst simuliert, waren nur so die Ideen von mir...
    Viele Grüße
    Anne:-) ?(

  • Hallo anneDD,

    bei Rückverlegung muss man die Fälle doch generell zusammenführen...

    Bislang hängen wir bei FZL immer die Summen-OPS unter den 1. Fall, den Code nun unter den 2. Aufenthalt zu hängen können wir nur mal versuchen :)
    LG
    Nicole Z.

  • Hallo Nicole,
    die Rückverlegung habe ich nicht bedacht, bitte um Entschuldigung, es ist Montag :/
    Aber beim Addieren kommt die endgültige Zahl ja erst im 2. Fall zusammen, das war die Überlegung. Vielleicht arbeitet das System ja logisch ;)
    Viele Grüße
    Anne

  • Hallo,

    wieso haben sie 2 Fälle bei einer Rückverlegung?
    Der erste Fall wird doch weitergeführt - mit einer Unterbrechung als Verlegung (= EINE Fallnummer und EINE DRG).
    Nur bei einer Wiederaufnahme haben sie doch 2 Fälle, wo sie nach FPV §2 die Fallzusammenführung prüfen müssen (= ZWEI oder mehr Fallnummern und DRGs).

    Kommt aber vielleicht auf ihr KIS an.
    Bei uns müsste ich die Pat.verwaltung anmeckern, dass sie geschlafen haben und den Patienten neu aufgenommen haben, statt den ersten Fall als Rückverlegung wieder ins KIS zu nehmen.

    LG aus Sachsen
    D. Zierold

    Liebe Grüße aus Sachsen
    D. Zierold