Hallo liebes Forum,
ich habe eine Frage und hoffe, Sie können mir weiterhelfen.
Folgende Problematik:
- Patient kommt zur Komplexbehandlung Parkinson, Behandlung 11 Tage, dann Akut-Verlegung.
- nach knapp 2 Tagen Rückverlegung, Weiterbehandlung über 5 Tage.
Die Komplexbehandlung wurde am 1. BT begonnen, der OPS- Code 8-97d.0 (11 BT) vergeben.
Bei Rückverlegung wurde die Komplexbehandlung weitergeführt, der OPS Code 8-97d.0 (5 BT) vergeben.
Durch die Summierungsvorgabe in den Kodierrichtlinien wurden dann beide Codes gelöscht, der OPS- Code 8-97d.1 (16 BT) unter dem 1. Fall angegeben, der nun die individuelle DRG B49Z auslöst.
Problem:
1. Fall jetzt B49Z, 2. Fall DRG- Fall B67B: --> formal nicht zusammenzuführen (FPV)
Lösung 1:
keine Summierung der OPS- Codes; FZL aber möglich, Abrechnung: DRG- Fall B67B über 16 Tage.
Das ist per se so auch nicht erstrebenswert, da die Leistungen der Komplexbehandlung ja auch an allen Tagen erfolgt sind...
Lösung 2:
Erfassung der OPS- Codes 8-97d.1 unter beiden Fällen (Fehlermeldung Datum/Zeit + Doppelmeldung an KK); aber beide Fälle sind in der B49Z (Tagesbezug)
Lösung 3:
Ich hoffe, Sie können uns mit einer Idee unterstützen bzw. eine Textvorgabe benennen, wo der Umgang mit so einem Fall geregelt ist
Vorab schon einmal vielen Dank!
Nicole Z.