Hallo zusammen,
ich habe folgende Fragstellung:
Das DIMDI gibt in den Hinweisen zu den Komplexcodes an, dass, wenn alle anderen Kriterien erfüllt sind, auch Kinder und Jugendliche im Versorgungsbereich des Fachgebietes Psychosomatische Medizin und Psychotherapie versorgt und entsprechend mit den Kodes 9-63 und 9-642 kodiert werden können.
http://www.dimdi.de/static/de/klas…-psychkodes.htm
Unsere Nachfrage beim DIMDI ergab, dass in dieser Situation auch alle Regelungen für Zusatzkodes nach dem Schema für Erwachsene gezogen werden. D.h. für KiJu in der Erw.Psychosomatik wird
-der Code 9.63/9-642 gezogen.
-beträgt 1 Therapieeinheit 25 min.
-beträgt die max. Gruppengröße bei Gruppentherapien 18 Patienten.
-werden alle Zusatzcodes der Erwachsenen gezogen, wie z.B. 9-645 oder 9-649.
Nicht beantworten konnte und das DIMDI die Frage nach der PsychPV Einstufung. Erfolgt diese nach den Regelungen für Erwachsene oder für KiJu? Da es sich bei der PsychPV tatsächlich um eine gesetzliche Regelung handelt, gehen wir aktuell davon aus, dass in diesem Fall die PsychPV Einstufung in KJ 1-7 (OPS 9-983.x) erfolgen muss, auch wenn alle anderen OPS-Kodes nach dem Schema für Erwachsene berechnet werden.
Hat hier Sie jemand Erfahrungen zum Umgang mit der PsychPV in diesem Fall?