Kassen verweigern Umstieg

  • Guten Tag,
    wir haben den Kassen unseren Optionswunsch für 2016 gegen Ende 12/2015 angezeigt. Uns wird der Umstieg verweigert und mitgeteilt, ein Umstieg sei frühestens zur Mitte 2016 (nach den Budgetverhandlungen) möglich. Meines Wissens ist das nicht rechtens, was sagen die Forumsmitglieder dazu? Ist das woanders auch vorgekommen?
    Vielen Dank für die Antworten.
    hajott

  • Hallo,

    Sie haben theoretisch Recht:

    Das Vergütungssystem wird zum 1. Januar 2013, 1. Januar 2014, 1. Januar 2015 oder 1. Januar 2016 jeweils auf Verlangen des Krankenhauses eingeführt.

    ...und die Kasse hat praktisch Recht:

    Die mit Bewertungsrelationen bewerteten Entgelte und sonstigen Entgelte werden in der für das Kalenderjahr vereinbarten krankenhausindividuellen Höhe vom Beginn des neuen Vereinbarungszeitraums an erhoben. Wird die Vereinbarung erst nach diesem Zeitpunkt genehmigt, so sind die Entgelte ab dem ersten Tag des Monats zu erheben, der auf die Genehmigung folgt, sofern in der Vereinbarung oder Schiedsstellenentscheidung kein anderer zukünftiger Zeitpunkt bestimmt ist. Bis dahin sind die bisher geltenden Entgelte weiter zu erheben; dies gilt auch bei der Einführung des Vergütungssystems nach § 17d des Krankenhausfinanzierungsgesetzes im Jahr 2013, 2014, 2015, 2016 oder 2017.

    Denn selbstverständlich brauchen Sie für die Abrechnung einen hausindividuellen Basisentgeltwert, der sich aus den Budgetverhandlungen ergibt.

    Gruß

  • Guten Tag,

    also aus meiner Sicht können Sie die Option in 2016 Ende 2015 den Krankenkassen anzeigen. Dann können die Krankenkassen diese Option auch nicht ablehnen. Allerdings hat GW natürlich recht, dass Sie PEPP Entgelte tatsächlich in der Ist Abrechnung nach den Budgetverhandlungen abrechnen können.

    Nichtsdestotrotz haben Sie aber ein theoretisches PEPP Budget ab dem Zeitpunkt der erklärten Optierung.

    Sie können also Ende 2015 erklären, dass Sie ab dem 01.01.2016 ins PEPP System optieren wollen. De Facto rechnen Sie dann allerdings bis nach der Budgetverhandlung weiterhin nach BPflV (Altrecht) ab. In der Erlösausgleichberechnung wird dann aber ab dem 01.01.2016 das Haus so gestellt als hätte es bereits für alle Fälle die ab dem 01.01.2016 aufgenommen wurden PEPP Entgelte abgerechnet.

    So war es zumindest in unserem Haus.

    Viele Grüße,

    Matt