Hallo zusammen.
Ich habe folgende Fallkonstellation bei Fallketten und bin mir nicht sicher, wie damit umzugehen ist:
Fall 1: 21.10.2015 - 27.10.2015, DRG D30B, MDC: 03, Partition: O, OGVD: 9 Tage
Fall 2: 28.10.2015 - 30.10.2015, DRG X62Z, MDC: 21B, Partition: M
Fall 3: 31.10.2015 - 02.11.2015, DRG X06C, MDC: 21B, Partition: O
1. Prüfung: Fall 1 und Fall 2:
Fall 2 ist eine unstreitige Komplikation von Fall 1. Fall 2 wird innerhalb der oberen Grenzverweildauer von Fall 1 wieder aufgenommen
Fall 1 und Fall 2 werden miteinander verkettet.
2. Prüfung: Fall 2 und Fall 3:
Es liegt die gleiche MDC vor und es liegt ein Partitionswechsel vor.
Gem. den Leitsätzen des BMG 2004, Nr. 1 findet keine Prüfung gegen den zusammengefassten Fall 1 und 2 statt. Die Prüfkriterien sind getrennt für jeden Krankenhausaufenthalt zu prüfen: "Bei mehrfacher Wiederaufnahme ist eine Prüfung gegen bereits in einem ersten Schritt zusammengefasste DRG-Fallpauschale nicht zulässig".
Bezogen auf die Frage, welche Prüffrist dann gilt, ist zu sagen, dass gem. §2 Abs. 2 FPV "Eine Zusammenfassung der Falldaten zu einem Fall... auch dann vorzunehmen ist, wenn ein Patient innerhalb von 30 Tagen ab den Aufnahmedatum des ersten unter diese Vorschrift zur Zusammenfassung fallenden Krankenhausaufenthaltes wieder aufgenommen wird".
--> Fall 3 wird innerhalb von 30 Tagen ab dem Aufnahmedatum des "ersten unter diese Vorschrift zur Zusammenfassung fallenden Krankenhausaufenthaltes" hier Fall 1 mit Aufnahmedatum 21.10. wieder aufgenommen.
--> Somit würde laut den Leitsätzen des BMG 2004 Fall 1, Fall 2 und Fall 3 zu einer Kette miteinander verkettet werden.
Dem entgegen stehen nun die Ergänzenden Klarstellungen der „Leitsätze zur Anwendung der Wiederaufnahmeregelung nach §2 KFPV 2004“ zur Fallzusammenführung bei mehr als zwei Aufenthalten vom 03.12.2015.
In denen heißt es, dass als Prüffrist immer die des ersten Aufenthaltes gilt, der eine Fallzusammenführung auslöst.
Demnach würde Fall 3 nicht mit Fall 1 und Fall 2 verkettet werden, da Fall 3 außerhalb der OGVD aufgenommen wird.
Welche Interpretation ist korrekt?
Vielen Dank für Ihre Rückmeldung!