Rechnungsänderung innerhalb der 5-Monatsfrist

  • Hallo liebes Forum,

    ich habe folgenden Sachverhalt:

    Prüfeinleitungsschreiben der KK (geprüft wird die ÜOGvD)
    MDK Prüfanzeige gem. § 275 (geprüft wird die ÜOGvD)
    Es hat kein Falldialog stattgefunden!
    Nach Prüfung der Akte habe ich festgestellt, dass einige ND vergessen wurden zu kodieren. Diese habe ich nach §8 PrüfvV nachkodiert.
    Allerdings haben wir dem MDK keine Unterlagen zukommen lassen, da u.E. nach die Nebendiagnosen einen längeren Aufenthelt näher begründen würden.
    Jetzt liegt uns ein Schreiben der KK vor, dass die angeforderten Unterlagen nicht fristgemäß beim MDK eingegangen sind. Damit haben wir lt. KK gegen gesetzliche und landesvertragliche Regelgungen verstoßen.

    Hätten wir die Unterlagen dem MDK trotzdem zukommen lassen müssen oder hätte die KK einen neuen Prüfauftrag stellen müssen oder ggf. eine Mitteilung über eine Prüferweiterung? ?(

    Für eure Hilfe wäre ich sehr dankbar.

    LG

    Jeder von uns möchte anders als die anderen sein. Aber sobald jemand anders ist, beginnt das Gerede.

  • Hallo,

    hat der MDK Unterlagen angefordert, die Sie nicht geschickt haben?
    Falls ja, dann hätten Sie diese schicken müssen.
    Wenn Sie eine Datenkorrektur durchführen (im laufenden Prüfverfahren), dann ist ein neuer Prüfauftrag von der Kasse nicht vorgesehen; der MDK muss Ihnen eine Prüferweiterungsanzeige schicken, wenn er jetzt ND prüft, obwohl nur die Fehlbelegung angefragt war.

    Gruß
    B.W.